Rechtsprechung
BSG, 12.12.1995 - 9 RV 9/95 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Ende beruflicher Tätigkeit - Berufliche Betroffenheit - Schädigungsfolgen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Erstmalige Zuerkennung einer besonderen beruflichen Betroffenheit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Stuttgart, 21.12.1993 - S 7 V 570/93
- LSG Baden-Württemberg, 17.02.1995 - L 8 V 316/94
- BSG, 12.12.1995 - 9 RV 9/95
Papierfundstellen
- BSGE 77, 147
- MDR 1996, 616
Wird zitiert von ... (25) Neu Zitiert selbst (7)
- BSG, 10.05.1994 - 9 RV 14/93
Berufsschadensausgleich - schädigungsbedingter Einkommensverlust
Auszug aus BSG, 12.12.1995 - 9 RV 9/95
Nach dieser Rechtsprechung sind Schädigungsfolgen im allgemeinen schon dann als wesentliche Ursache für vorzeitiges Ausscheiden aus dem Erwerbsleben und einen dadurch eingetretenen Einkommensverlust anzusehen, wenn sich der Beschädigte auf eine wesentlich durch Schädigungsfolgen bedingte Schwerbehinderung berufen muß, um gleichzeitig mit dem Ausscheiden eine Altersversorgung zu erlangen (vgl zuletzt BSGE 74, 195 [BSG 10.05.1994 - 9 RV 14/93] = SozR 3-3100 § 30 Nr. 10).Dort konnte der Senat an die im Rentenversicherungs- und im Beamtenrecht vorgezeichnete Beweiserleichterung anknüpfen und sich mit § 8 Abs. 1 S 3 Berufsschadensausgleichsverordnung (BSchAV) auf eine Beweisvorschrift aus dem Recht des BSchA stützen (vgl BSGE 74, 195, 198 [BSG 10.05.1994 - 9 RV 14/93] = SozR 3-3100 § 30 Nr. 10).
- BSG, 29.09.1993 - 9 RV 12/93
Versorgung - Hilfsmittel - Änderung - Motorfahrzeug - Automatikgetriebe - …
Auszug aus BSG, 12.12.1995 - 9 RV 9/95
Anders als bei einem Beschädigten mittleren Lebensalters fehlen ab dann regelmäßig äußere Anhaltspunkte dafür, daß der schädigungsbedingte Motivanteil für das Ausscheiden aus dem Erwerbsleben wesentlich ist, weil sich Beschädigte und Nichtbeschädigte aus den verschiedensten, auch gebündelten Motiven bei diesem Schritt ununterscheidbar gleichförmig verhalten (vgl zur Frage, wann der Zwang zur Anschaffung eines automatischen Kfz-Getriebes noch als schädigungsbedingt angesehen werden kann: BSGE 73, 142, 144 [BSG 29.09.1993 - 9 RV 12/93] = SozR 3-3100 § 11 Nr. 1). - BSG, 15.07.1992 - 9a RV 8/92
Witwenbeihilfe - Rechtsvermutung - Berufsschadensausgleich für fünf Jahre - …
Auszug aus BSG, 12.12.1995 - 9 RV 9/95
Schwerbeschädigten wird nicht zugemutet, was Schwerbehinderten nach dem Rentenversicherungs- und Beamtenversorgungsrecht erspart bleibt, und was Verwaltungsbehörden und Gerichte überfordern würde: den Nachweis zu führen, daß schädigungsbedingte, gesundheitliche Gründe für die Berufsaufgabe maßgeblich waren, wenn mit 60 Jahren ARG vorzeitig in Anspruch genommen worden ist (…BSG SozR 3100 § 30 Nr. 78; SozR 3-3642 § 8 Nr. 5).
- BSG, 04.07.1989 - 9 RV 16/88
Höhe des Berufsschadensausgleichs
Auszug aus BSG, 12.12.1995 - 9 RV 9/95
Schwerbeschädigten wird nicht zugemutet, was Schwerbehinderten nach dem Rentenversicherungs- und Beamtenversorgungsrecht erspart bleibt, und was Verwaltungsbehörden und Gerichte überfordern würde: den Nachweis zu führen, daß schädigungsbedingte, gesundheitliche Gründe für die Berufsaufgabe maßgeblich waren, wenn mit 60 Jahren ARG vorzeitig in Anspruch genommen worden ist (BSG SozR 3100 § 30 Nr. 78;… SozR 3-3642 § 8 Nr. 5). - BSG, 21.09.1983 - 9a RV 36/82
Zur Rechtslage, wenn wegen der Aufwendung außergewöhnlicher Energie besonderes …
Auszug aus BSG, 12.12.1995 - 9 RV 9/95
Die Voraussetzungen für die Entziehung des auf die berufliche Betroffenheit entfallenden MdE-Anteils sind durch die Beendigung des Berufslebens allein nicht erfüllt (…vgl BSGE 14, 172 = SozR § 30 Bundesversorgungsgesetz (BVG) Nr. 10;… BSGE 36, 21 = SozR § 30 Bundesversorgungsgesetz (BVG) Nr. 66; BSGE 55, 292 = SozR 1300 § 48 Nr. 6). - BSG, 25.04.1961 - 11 RV 1340/60
Bindende Feststellung des besonderen beruflichen Betroffenseins - Änderung der …
Auszug aus BSG, 12.12.1995 - 9 RV 9/95
Die Voraussetzungen für die Entziehung des auf die berufliche Betroffenheit entfallenden MdE-Anteils sind durch die Beendigung des Berufslebens allein nicht erfüllt (vgl BSGE 14, 172 = SozR § 30 Bundesversorgungsgesetz (BVG) Nr. 10;… BSGE 36, 21 = SozR § 30 Bundesversorgungsgesetz (BVG) Nr. 66;… BSGE 55, 292 = SozR 1300 § 48 Nr. 6). - BSG, 24.05.1973 - 10 RV 294/72
Berücksichtigung des Berufsbetroffenseins nach Berufsaufgabe
Auszug aus BSG, 12.12.1995 - 9 RV 9/95
Die Voraussetzungen für die Entziehung des auf die berufliche Betroffenheit entfallenden MdE-Anteils sind durch die Beendigung des Berufslebens allein nicht erfüllt (…vgl BSGE 14, 172 = SozR § 30 Bundesversorgungsgesetz (BVG) Nr. 10; BSGE 36, 21 = SozR § 30 Bundesversorgungsgesetz (BVG) Nr. 66;… BSGE 55, 292 = SozR 1300 § 48 Nr. 6).
- SG Halle, 23.05.2012 - S 12 VE 3/10
Gewährung einer Beschädigtenrente wegen der Folgen einer erlittenen Gewalttat
Das Ende einer beruflichen Tätigkeit kommt als Grund für die erstmalige Zuerkennung einer beruflichen Betroffenheit nur dann in Betracht, wenn es durch die Schädigungsfolgen erzwungen ist (BSG, Urteil vom 12.12.1995-9 RV 9/95).Beruflich besonders betroffen ist nur, wessen Berufs- und Erwerbsleben durch die Art der Schädigungsfolgen verkürzt wird (BSG, Urteil vom 12.12.1995 - 9 RV 9/95).
Schon aus dem Begriff der besonderen beruflichen Betroffenheit ergibt sich, dass eine Höherbewertung grundsätzlich nur für die Zeit beruflicher Tätigkeit, also während des Erwerbslebens in Betracht kommt (BSG, Urteil vom 12.12.1995 - 9 RV 9/95).
Der GdS ist deshalb noch nicht höher zu bewerten, solange noch kein Beruf ausgeübt wird oder auch ohne Schädigungsfolgen noch nicht hätte ausgeübt werden können; der GdS ist nicht mehr höher zu bewerten, nachdem die Berufsausübung mit dem Ende der Erwerbstätigkeit geendet hat (BSG, Urteil vom 12.12.1995 - 9 RV 9/95).
Wer zu diesem Zeitpunkt ausscheidet, kann sich nicht darauf berufen, an weiterer Erwerbstätigkeit durch die Schädigungsfolgen gehindert und deshalb beruflich besonders betroffen zu sein (BSG, Urteil vom 12.12.1995 - 9 RV 9/95).
Die Erhöhung des GdS nach § 30 Abs. 2 VBG ist keine Prämie für schädigungsbedingten Verzicht auf weitere Berufstätigkeit am Ende eines durch Schädigungsfolgen unbeeinflussten und nach allgemein geltenden Maßstäben vollendeten Berufs- und Erwerbslebens (BSG, Urteil vom 12.12.1995 - 9 RV 9/95).
Dieses endet in einer großen Zahl von Fällen bereits vor der allgemeinen Altersgrenze mit einem Alter von Ende 50 oder Anfang 60 (BSG, Urteil vom 12.12.1995 - 9 RV 9/95).
Je älter der Beschädigte wird, umso schwieriger wird es, den Nachweis schädigungsbedingten Ausscheidens zu erbringen, weil mit zunehmendem Lebensalter auch Nichtbeschädigte aus unterschiedlichen, auch für Beschädigte geltenden Gründen in immer größerer Zahl das Erwerbsleben aufgeben (BSG, Urteil vom 12.12.1995 - 9 RV 9/95).
Etwa mit Erreichen des 60. Lebensjahres verschlechtert sich die Beweislage entscheidend zu Lasten des Beschädigten (BSG, Urteil vom 12.12.1995 - 9 RV 9/95).
Ein über 60 Jahre alter Beschädigter kann sich grundsätzlich nicht mit Aussicht auf Erfolg darauf berufen, er sei durch die Schädigungsfolgen beruflich besonders betroffen, weil sie ihn gezwungen hätten, sein Erwerbsleben zu beenden (BSG, Urteil vom 12.12.1995 - 9 RV 9/95).
Der Ausschluss einer Höherbewertung des GdS nach § 30 Abs. 2 BVG ergibt sich nicht erst durch Feststellung eines tatsächlichen, schädigungsbedingten Grundes für das Ausscheiden aus dem Erwerbsleben (BSG, Urteil vom 12.12.1995 - 9 RV 9/95).
Denn Beschädigte und Nichtbeschädigte verhalten sich aus den verschiedensten, auch gebündelten Motiven bei diesem Schritt ununterscheidbar gleichförmig (BSGE 77, 147,149; BSG, Urteil vom 18.05.2006 - B 9a V 6/05 R).
Für die erstmalige Zuerkennung eines bbB nach Ausscheiden aus dem Berufsleben ist der Beweis erschwert: Ein schädigungsbedingtes Ende beruflicher Tätigkeit lässt sich nach Erreichen des 60. Lebensjahres regelmäßig nicht mehr nachweisen (BSGE 77, 147, 149; BSG, Urteil vom 18.05.2006 - B 9a V 6/05 R).
- BSG, 18.05.2006 - B 9a V 6/05 R
Kriegsopferversorgung - besonderes berufliches Betroffensein - …
Denn Beschädigte und Nichtbeschädigte verhalten sich aus den verschiedensten, auch gebündelten Motiven bei diesem Schritt ununterscheidbar gleichförmig (BSGE 77, 147, 149 = SozR 3-3100 § 30 Nr. 15).Für die erstmalige Zuerkennung eines bbB nach Ausscheiden aus dem Berufsleben ist der Beweis erschwert: Ein schädigungsbedingtes Ende beruflicher Tätigkeit lässt sich nach Erreichen des 60. Lebensjahres regelmäßig nicht mehr nachweisen (BSGE 77, 147, 149 = SozR 3-3100 § 30 Nr. 15).
- BSG, 28.04.1999 - B 9 V 16/98 R
Berufsschadensausgleich - schädigungsbedingtes vorzeitiges Ausscheiden aus dem …
Sein Berufsschadensausgleich bemißt sich grundsätzlich nach dem ungekürzten Durchschnittseinkommen der vorangegangenen Berufstätigkeit (…vgl hierzu BSG SozR 3100 § 30 Nr. 78;… SozR 3642 § 8 Nr. 7;… SozR 3-3100 § 30 Nr. 2;… BSGE 74, 195 = SozR 3-3100 § 30 Nr. 10; BSGE 77, 147 = SozR 3-3100 § 30 Nr. 15;… BSGE 81, 150 = SozR 3-3100 § 30 Nr. 18;… SozR 3-3642 § 8 Nr. 3).Es wird dem Schwerbeschädigten nicht zugemutet, den Nachweis zu führen, daß schädigungsbedingte gesundheitliche Gründe für die Berufsaufgabe maßgeblich waren, wenn er mit 60 Jahren Altersruhegeld vorzeitig in Anspruch genommen hat (BSGE 77, 147, 150 = SozR 3-3100 § 30 Nr. 15).
- LSG Bayern, 27.11.2003 - L 15 V 55/99
Anspruch auf Gewährung von Berufsschadensausgleich; Anwendung der Anhaltspunkte …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BSG, 15.12.1999 - B 9 V 11/99 R
Beweismaßstab für den Anspruch auf Berufsschadensausgleich
Welche Maßstäbe das sind und weshalb auf eine Beweiserhebung über den Grund für das vorzeitige Ausscheiden aus dem Berufsleben verzichtet werden muß, wenn der Beschädigte nur wegen der schädigungsbedingten Schwerbehinderung flexibles Altersruhegeld beanspruchen kann, hat der Senat ausführlich in der bereits genannten Entscheidung dargelegt (vgl BSGE 74, 195 = SozR 3-3100 § 30 Nr. 10 und zur Unanwendbarkeit dieser Grundsätze bei Höherbewertung der MdE wegen besonderer beruflicher Betroffenheit BSGE 77, 147, 150 = SozR 3-3100 § 30 Nr. 15). - LSG Nordrhein-Westfalen, 18.09.2020 - L 13 VG 64/15 Anders als bei einem Beschädigten mittleren Lebensalters fehlen ab dann regelmäßig äußere Anhaltspunkte dafür, daß der schädigungsbedingte Motivanteil für das Ausscheiden aus dem Erwerbsleben wesentlich ist, weil sich Beschädigte und Nichtbeschädigte aus den verschiedensten, auch gebündelten Motiven bei diesem Schritt ununterscheidbar gleichförmig verhalten" (BSG, Urteil vom 12.12.1995 - 9 RV 9/95, juris Rn. 14).
- LSG Hessen, 06.08.2008 - L 4 VG 4/08
Gewaltopferentschädigung - Berufsschadensausgleich wegen der Folgen einer …
In der Regel lässt sich schon bei einem Beschädigten, der seinen Beruf etwa bis zum 60. Lebensjahr ausgeübt hat, nicht mehr nachweisen, dass das Ausscheiden aus dem Beruf auf Schädigungsfolgen beruht (so: BSG, Urteil vom 12. Dezember 1995 - Az.: 9 RV 9/95, Juris Rdnr. 12). - BSG, 24.06.1998 - B 9 V 1/97 R
Besondere berufliche Betroffenheit - Zeitpunkt der Höherbewertung der MdE - …
Hierfür sind Gesichtspunkte des Besitzstandsschutzes maßgeblich (vgl BSG SozR 3-3100 § 30 Nr. 15;… BSGE 14, 172 = SozR Nr. 11 zu § 62 BVG;… BSGE 55, 292 = SozR 1300 § 48 Nr. 6). - LSG Berlin-Brandenburg, 04.09.2014 - L 13 VK 46/10
Besondere berufliche Betroffenheit
Er hängt damit nicht von der konkreten Beeinträchtigung in einem von dem Geschädigten ausgeübten oder angestrebten Beruf ab (vgl. zur MdE: BSG, Urteil vom 12. Dezember 1995 - 9 RV 9/95 -, BSGE 77, 147 = SozR 3-3100 § 30 Nr. 15). - BSG, 19.06.1996 - 9 RV 22/94
Erleichterung des Beweises einer schädigungsbedingten Einkommensminderung
Diese Grundsätze lassen sich aber nicht auf ein Ausscheiden weit vor Vollendung des 60. Lebensjahres übertragen, weil sie an eine im Rentenversicherungsrecht und im Beamtenrecht gerade für das Ausscheiden im höheren Lebensalter vorgezeichnete Beweiserleichterung anknüpfen (…BSGE 74, 195, 198 [BSG 10.05.1994 - 9 RV 14/93] = SozR 3-3100 § 30 Nr. 10; BSG, Urteil vom 12. Dezember 1995 - 9 RV 9/95 - MDR 1996, 616). - LSG Baden-Württemberg, 28.10.2014 - L 6 VS 5037/13
- LSG Berlin-Brandenburg, 08.07.2010 - L 13 V 8/02
Höhe der Versorgungsrente wegen Jugendhaft im Zuchthaus Bautzen
- LSG Bayern, 27.02.2003 - L 15 VH 1/01
Zur Höhe der MdE/GdB bei Schreibkrampf
- LSG Berlin-Brandenburg, 08.07.2015 - L 13 VE 27/11
Besondere berufliche Betroffenheit - Berufsschadensausgleich
- BSG, 28.05.1997 - 9 RV 25/95
Besonderes berufliches Betroffensein - Wahrscheinlichkeitsprognose bei …
- LSG Baden-Württemberg, 13.01.2022 - L 6 VH 3682/20
- LSG Hamburg, 27.02.2018 - L 3 VE 7/15
Voraussetzung der Gewährung eines Berufsschadensausgleichs bzw. einer …
- LSG Berlin-Brandenburg, 06.04.2017 - L 13 VE 39/14
Anspruch auf Entschädigung wegen zu Unrecht erlittener Haft
- LSG Sachsen, 17.09.1996 - L 2 V 27/94
Höhe der schädigungsbedingten Minderung der Erwerbsfähigkeit; Einschränkung der …
- LSG Sachsen, 28.07.1998 - L 2 V 42/96
- LSG Niedersachsen-Bremen, 26.06.2003 - L 10/9 V 4/98
Anspruch auf Erhöhung der schädigungsbedingten Minderung der Erwerbsfähigkeit …
- BSG, 02.06.2008 - B 9 VG 29/07 B
- LSG Hamburg, 20.06.2023 - L 3 VE 14/21
Voraussetzungen der Anerkennung einer besonderen beruflichen Betroffenheit bzw. …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 19.12.2016 - L 10 VE 33/14
- LSG Berlin-Brandenburg, 23.06.2022 - L 13 VS 2/15